Viele Gefahren können Schäden am Hausrat eines Mieters verursachen. Entstandene Schäden durch Wasser, Vandalismus und Diebstahl, Feuer oder Sturm sind nur schwer aus der eigenen Tasche zu ersetzen. Eine Hausratversicherung ersetzt sowohl einen Teppich, welcher durch einen Wasserschaden entstanden ist, aber auch die Gegenstände die bei einem Einbruch entwendet wurden.
Nahezu alle beweglichen Gegenstände im Haushalt werden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Bewegliche Objekte sind die Dinge, die beim Umzug vom Mieter mitgenommen werden können. Hierzu zählen unter anderem Elektrogeräte, Möbel, Teppiche, Lebensmittel, Bargeld bis zu einer bestimmten Höchstgrenze, Kleidung, Fahrräder, aber auch Haustiere und viele andere Sachen mehr. Für Fahrräder kommt die Versicherungsgesellschaft jedoch nur dann auf, wenn sie in verschlossenen Räumen abgestellt waren. Ansonsten muss eine so genannte
Außenversicherung zusätzlich abgeschlossen werden. Die Hausratsversicherung ersetzt grundsätzlich den Neuwert eines Gegenstandes. Das heißt, dem Versicherten wird der Betrag vom Versicherer ausgezahlt, den er benötigt, um das beschädigte Objekt neu anschaffen zu können.
Natürlich kann dies nur dann geschehen, wenn der Versicherungsnehmer eine ausreichende Versicherungssumme mit der Versicherungsgesellschaft vertraglich vereinbart hat. Sollte dem nicht so sein, verfügt der Versicherte über eine so genannte Unterversicherung. In diesem Fall kann es durchaus passieren, dass die Versicherungsgesellschaft trotz einer Hausratversicherung eine geringe oder gar keine Leistung übernimmt.
Bereits vor Abschluss einer Hausratversicherung muss der Versicherungsnehmer einen optimalen Deckungsbetrag festlegen. In der Regel raten Experten zu einer Versicherungssumme von etwa 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Mehr dazu: http://www.hausratversicherung-the.de/
Keine ähnlichen Artikel