Die rechtliche Shopabsicherung umfasst in erster Linie die juristisch vorgeschriebenen Pflichtung zur Kennzeichnung. Hierzu gehört auch die Kennzeichnung des Anbieters laut dem Telemediengesetz.
Dieses wird vor allem durch die Darstellung eines vollständigen Impressums erfüllt. Hieraus geht hervor, wer der Betreiber des Online-Shops ist, wo genau sich der Sitz des Unternehmens befindet und mit welchen Kontaktdaten die Geschäftsführung zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang ist die Angabe der Hausadressdaten, der Telefonnummern und der E-Mail relevant. Ebenfalls sichert sich der Anbieter eines Online-Shops ab, indem er stets darauf verweist, dass er selbst mit den redaktionellen Inhalten der von ihm verlinkten Seiten in keinem Fall in Verbindung steht.
Zu den allgemeinen Kennzeichnungspflichten bezieht sich die rechtliche Shopabsicherung auf die Lebensmittelkennzeichnungen. Diese sind in der Zusatzstoffzulassungsverordnung sowie in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung geregelt. Im Rahmen dieser Vorschriften wird die Mengenangabe, das Verbrauchsdatum, das Mindesthaltbarkeitsdatum, das Zutatenverzeichnis, der Name und die Anschrift des Herstellers im Detail aufgeführt.
Kraftfahrzeuge und Haushaltsgeräte kennzeichnet man im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnung und bei Textilien wird die rechtliche Shopabsicherung im Rahmen des Textilkennzeichnungsgesetzes abgedeckt. Hier wird eindeutig über die Bestandteile (die Fasern) der Textilien Auskunft gegeben. Das EU-Energie-Label muss weiterhin nachweislich auf zum Verkauf ausgestellten Kühlschränken, Trocknern und Waschmaschinen gekennzeichnet sein.
Doch eine rechtliche Shopabsicherung benötigt auch einen zuverlässigen Datenschutz für jeden Kunden, der klare Widerrufsbelehrung, die unmissverständliche Aufführung der Preise und der Versandkosten sowie die klare, sichtbare und nachvollziehbare Ausformulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es ist von Vorteil für die Leiter von Online-Shops, wenn sie sich die Maßnahmen zur rechtlichen Shopabsicherung von unabhängigen Verbraucherschutzinstituten bestätigen lassen, die daraufhin dem Online-Shop die Erlaubnis erteilen, ein Gütesiegel zu tragen. Letzteres ist für Kunden ein motivierender Anreiz. Es sind diese Institute auch europaweit tätig – sodass ein Qualitätszertifikat auch gegenüber weltweiten Kunden die Aussage in sich trägt, dass der betreffende Online-Shop transparent, rechtskonform und kundenorientiert betrieben wird.
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